- FORMEL AUF BASIS VON 6 PFLANZENEXTRAKTEN UND L-THEANIN
- ENTHÄLT EXTRAKTE AUS CHINESISCHEM SPALTKÖRBCHEN, ROSENWURZ, BACOPA UND ASHWAGANDHA
- NIACIN TRÄGT ZU EINER NORMALEN FUNKTION DES NERVENSYSTEMS BEI
- NIACIN TRÄGT ZUR VERRINGERUNG VON MÜDIGKEIT UND ERMÜDUNG BEI
- UNTERSTÜTZT DANK NIACIN DIE AUFRECHTERHALTUNG NORMALER PSYCHISCHER FUNKTIONEN
- BIS ZU 60 PORTIONEN PRO PACKUNG
ALLNUTRITION GOOD TRIP ist ein Nahrungsergänzungsmittel mit Pflanzenextrakten, L-Theanin und Niacin, das zu einer normalen Funktion des Nervensystems beiträgt [1] und zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung beiträgt [2]. Zusätzlich trägt es zur Aufrechterhaltung normaler psychischer Funktionen bei [3].
WARUM GOOD TRIP?
UNTERSTÜTZUNG FÜR DAS NERVENSYSTEM
Du lebst schnell und intensiv? Ein wichtiger Bestandteil von GOOD TRIP ist Niacin (Vitamin B3). Es ist ein essenzieller Bestandteil der Ernährung, der zu einer normalen Funktion des Nervensystems beiträgt und die Aufrechterhaltung normaler psychischer Funktionen unterstützt [4].
WENIGER MÜDIGKEIT, MEHR ENERGIE
Niacin ist Dein Verbündeter im Kampf gegen Müdigkeit. Es trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei und unterstützt die Aufrechterhaltung eines normalen Energiestoffwechsels [5]. Das ist eine echte Unterstützung für Deine tägliche Aktivität.
KOMBINATION PFLANZLICHER INHALTSSTOFFE
Die Formel von GOOD TRIP wird durch sorgfältig ausgewählte Pflanzenextrakte ergänzt, die für ihre traditionelle Verwendung bekannt sind. Die Zusammensetzung enthält Extrakt aus Chinesischem Spaltkörbchen, Rosenwurz und Bacopa sowie Ashwagandha. Abgerundet wird die Formel durch Safranextrakt und die beliebte Aminosäure – L-Theanin.
FÜR WEN IST ALLNUTRITION GOOD TRIP GEEIGNET?
Es ist die ideale Lösung für Personen, die einen intensiven Lebensstil führen, viel arbeiten oder studieren. Eine ausgezeichnete Wahl für alle, die eine wirksame Unterstützung bei der Verringerung von Müdigkeit suchen und dank des bewährten Niacingehalts für eine normale Funktion des Nervensystems sorgen möchten.
Quelle:
Quellen: [1-5] Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission vom 16. Mai 2012